Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Guel Architekten GmbH ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen und die geltenden gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit umzusetzen.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://guel-architekten.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website befindet sich derzeit im Aufbau bzw. in der fortlaufenden Optimierung in Bezug auf Barrierefreiheit.
Ziel ist es, die Anforderungen der BITV 2.0 sowie der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) weitgehend zu erfüllen.
Aktuell ist die Website teilweise barrierefrei. Es kann insbesondere bei folgenden Punkten noch zu Einschränkungen kommen:
- fehlende oder unvollständige Alternativtexte für Bilder
- einzelne Kontrastverhältnisse, die noch nicht vollständig den Vorgaben entsprechen
- Tastaturbedienbarkeit einzelner Funktionen kann in Einzelfällen eingeschränkt sein
- PDFs und ggf. eingebundene Dokumente sind derzeit noch nicht durchgängig barrierefrei
Wir arbeiten daran, diese Barrieren nach und nach zu reduzieren und die Zugänglichkeit der Website weiter zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung der Guel Architekten GmbH erstellt.
Dabei kommen sowohl automatisierte Prüfwerkzeuge (z. B. WAVE Accessibility Tool) als auch manuelle Stichproben zum Einsatz.
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung: 28.04.2026
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Inhalte in einer für Sie besser zugänglichen Form benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Guel Architekten GmbH
Lützowstraße 102–104
1. Innenhof, Aufgang B, 1. OG
10785 Berlin
Telefon: +49 (0)30 25 42 18 – 0
E-Mail: mail@guel-architekten.de
Web: https://guel-architekten.de/
Bitte beschreiben Sie die Barriere möglichst genau (URL der Seite, Beschreibung des Problems, ggf. genutztes Endgerät, Browser, unterstützende Technologien), damit wir Ihr Anliegen prüfen und Verbesserungen umsetzen können.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein und auf Ihre Mitteilung an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Für den Bereich der digitalen Barrierefreiheit von Websites privater Unternehmen gelten die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG); die Marktüberwachung erfolgt durch die zuständigen Stellen der Länder.
Informationen zu Zuständigkeiten und Verfahren finden Sie u. a. auf den Seiten der Überwachungs- und Durchsetzungsstellen des Bundes und der Länder.